4. Müllentsorgung

Der Auftraggeber verpflichtet sich Hausmeeschterservice SARL zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Mülltonnen zur Müllentsorgung zur Verfügung zu stellen. Eine andere Müllentsorgung ist nur nach vertraglicher Vereinbarung möglich.

Sämtliche im Rahmen der Müllentsorgung anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.

5. Kündigung des Vertrages

Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist von jeder der Vertragsparteien 4 Wochen zum Monatsende zulässig.

Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.

6. Schadenersatz

Im Falle einer vom Auftraggeber ausgesprochenen, unberechtigten außerordentlichen Kündigung steht Hausmeeschterservice SARL ein Schadenersatzanspruch in Höhe einer Monatspauschale zu.

Entsprechendes gilt wenn der Auftraggeber nicht fristgerecht eine ordentliche Kündigung ausspricht. Nach seiner Wahl kann Hausmeeschterservice SARL jedoch auch am Vertrag festhalten; für diesen Fall muss der Auftraggeber erneut zum nächstmöglichen Termin die Kündigung aussprechen.

7. Sonstiges

In den Wintermonaten wird ein Bedarfswinterdienst geleistet.

Sofern kein ausreichender Kompostbehälter zur Verfügung steht, werden der Abtransport sowie die Entsorgung der Grünabfälle gesondert berechnet.

Leistungen für Düngungen sowie Materialien werden gesondert berechnet.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Unwirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.

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